Aussetzen der Kursnotierung

Aussetzen der Kursnotierung
Aussetzen der Kursnotierung,
 
Börsenwesen: Der Börsenvorstand kann den Kurs eines Wertpapiers (z. B. einer Aktie) vorübergehend aussetzen und damit den Handel mit diesem Wertpapier an der Börse unterbinden, wenn wichtige Beschlüsse oder Mitteilungen der betreffenden AG vor der Veröffentlichung stehen, die den Aktienkurs wesentlich beeinflussen können. Das Aussetzen der Kursnotierung dient v. a. dem Anlegerschutz und soll ein mögliches Informationsgefälle zwischen Börsenteilnehmern und/oder Anlegern ausgleichen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Aussetzung der Kursnotierung — Die Aussetzung des Handels ist eine Aktion auf einem Markt, mit der der Handel mindestens eines Wertpapiers unterbunden werden soll. Befürworter sehen in der Aussetzung des Handels mit Wertpapieren einzelner Unternehmen einen Schutz der Anleger.… …   Deutsch Wikipedia

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